Xing-Kontakte sind nicht meine Newsletterabonnenten

Nein und nochmal nein: Xing-Kontakte sind keine Kunden, sind keine Newsletterempfänger. Aber sie können’s werden. Kunden und Newsletterempfänger.

Anfrage eines Kunden: Kann ich allen meinen Xing-Kontakten und auch anderen Xing-Mitgliedern meinen Newsletter schicken? Antwort: Nein. Sonst wären wir alle keine Xing-Mitglieder mehr, wenn uns jeder mit seinen Mails zuspammen dürfte. Eine Xing-Kontaktbestätigung ist keine automatische Einwilligung zum Empfang. Da sind Xing-Kontakte, erst recht andere Xing-Mitglieder, zu Recht sehr empfindlich und reagieren sehr heftig. Sie wollen aber für Ihren Newsletter echte und positiv gestimmte Interessenten. Oder?

Es gibt einfachere Wege, zu neuen Newsletterabonnenten zu kommen: Sammeln Sie lieber auf der Website, bei Xing-Kontaktbestätigungen, in Gesprächen usw.die Einwilligung für den Newsletter. Das ist mühsam, aber es geht nicht anders. Sie müssen bei jedem einzelnen Empfänger belegen können, wann und wie er dem Newsletterempfang zugestimmt hat.

Diese sog. „Erfordernis der ausdrücklichen Einwilligung“ steht in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Das Gesetz unterscheidet dabei nicht, ob es sich bei dem Empfänger um einen Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B) handelt. Eine Einwilligung ist jedem Fall erforderlich.

Sören Siebert, Rechtsanwalt und Betreiber von e-recht24.de, empfiehlt bei B2B-Kunden:

„Etwas anderes gilt in dem Fall, dass bereits ein Geschäftskontakt zu dem Verbraucher besteht. Um Bestandskunden auch ohne Einwilligung Newsletter zukommen zu lassen, müssen die Voraussetzungen des § 7 Abs.3 UWG sämtliche eingehalten werden. Die Zusendung ist zulässig, wenn:

  1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
  2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
  3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
  4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Sicherer ist es aber auch hier, die Einwilligung in E-Mail-Werbung bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen ausdrücklich einzuholen.“
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6534-newsletter-rechtssicher-erstellen-und-versenden.html

Aber nochmal: Xing-Kontakte sind keine Kunden, sind keine Newsletterempfänger.

Wenn Sie aber Ihre Xing-Kontakte einzeln, Kontakt für Kontakt, anschreiben und nett für den Newsletter werben, dann steht die Chancen gar nicht so schlecht, dass Sie neue Newsletterempfänger mit dokumentierter Einwilligung bekommen. Bei mehrere Kundenprojekten mit genau dieser Aufgabenstellung Thema kam ich schon auf Zustimmungsquoten von über 30 Prozent. Auch hier setzt sich Qualität durch: Je besser sie Ihr Netzwerk gepflegt haben, umso besser die Anmeldequote.

Interessiert, wie aus Xing-Kontakten interessierte Newsletterempfänger werden? Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an: 0821-2722772

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